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Brandmeldeanlagen für privaten Einsatz

Brandmeldeanlagen für privaten Einsatz

Das neue Baurecht für Kärnten schreibt Rauchmelder für alle Wohnungen, neue Häuser und Büros ab 1. Oktober 2012 vor. Für bestehende Häuser gibt es eine Übergangspflicht bis 30. Juni. Die Feuerwehr begrüßt das Gesetz. Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Rauchwarnmelder sollten in den Wohnräumen und Gängen zentral angebracht werden. Es ist nicht nötig, diese Melder in Küchen oder Badezimmern anzubringen, weil dort die Gefahr von Fehlalarmen zu groß sei. Der Vermieter ist übrigens zur Erstinstallation verpflichtet. Bei Hausbesitzern ist es schwieriger, die Installation zu erzwingen. Man sollte aber nicht vergessen, dass sich die Versicherung im Brandfall ohne Rauchmelder leistungsfrei erklären oder Regressforderungen stellen können. Sollten bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen, könnte auch die Staatsanwaltschaft Interesse dafür zeigen, wer für den fehlenden Rauchmelder verantwortlich sei.